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Alltagshilfe

Haushaltshilfe: Wer sie bezahlt und wie Sie sie bekommen

Reinigen, Kochen, Wäsche, Einkaufen — und die Frage, welche Kasse dafür aufkommt. Die Antwort hängt davon ab, ob Krankheit oder Pflegebedürftigkeit dahintersteht.

7 Minuten LesezeitStand:

Kurz gesagt

Es gibt zwei Wege, und sie schließen sich aus. Bei vorübergehender Krankheit zahlt die Krankenkasse nach § 38 SGB V — vier Wochen, mit Kind unter zwölf bis zu 26 Wochen, gegen eine Zuzahlung von fünf bis zehn Euro pro Tag. Ein Pflegegrad ist dafür nicht nötig.

Bei dauerhaftem Bedarf und Pflegegrad läuft es über die Pflegekasse: 131 € monatlich aus dem Entlastungsbetrag, ab Pflegegrad 1, ergänzt um die Verhinderungspflege ab Pflegegrad 2. Hier ist keine vorherige Genehmigung nötig — der Anbieter muss aber nach Landesrecht anerkannt sein.

Krankenkasse oder Pflegekasse — die entscheidende Frage

„Haushaltshilfe" bezeichnet zwei völlig verschiedene Leistungen aus zwei verschiedenen Gesetzen. Wer beim falschen Träger beantragt, bekommt eine Ablehnung — und gibt danach häufig auf, obwohl der Anspruch bestand.

KrankenkassePflegekasse
Grundlage§ 38 SGB V§ 45b SGB XI (Entlastungsbetrag)
VoraussetzungSchwere Krankheit oder akute Verschlimmerung, kein Pflegegrad nötigMindestens Pflegegrad 1
Dauer4 Wochen, mit Kind unter 12 oder Kind mit Behinderung bis 26 WochenDauerhaft, solange der Pflegegrad besteht
UmfangNach Bewilligung im Einzelfall131 € im Monat
Eigenanteil10 % der Tageskosten, mindestens 5 €, höchstens 10 €Keiner, solange der Betrag reicht

Die kurze Faustregel: Krankheit führt zur Krankenkasse, Pflegebedürftigkeit zur Pflegekasse. Wer einen Pflegegrad hat und dauerhaft Unterstützung braucht, ist bei der Pflegekasse richtig.

Haushaltshilfe über die Krankenkasse

Diese Leistung nach § 38 SGB V ist für vorübergehende Situationen gedacht: eine Operation, ein Krankenhausaufenthalt, eine akute Verschlimmerung einer Erkrankung.

Drei Bedingungen müssen erfüllt sein

  • Schwere Krankheit oder akute Verschlimmerung — mit ärztlicher Bescheinigung
  • Niemand im Haushalt kann übernehmen. Lebt eine erwachsene Person mit, die den Haushalt führen könnte, entfällt der Anspruch in der Regel
  • Die Weiterführung des Haushalts ist nötig — es geht nicht um Komfort, sondern um die Versorgung

Wie lange

Der Regelfall sind vier Wochen. Lebt im Haushalt ein Kind, das bei Beginn der Hilfe noch keine zwölf Jahre alt ist, oder ein Kind mit Behinderung, das auf Hilfe angewiesen ist, verlängert sich der Anspruch auf bis zu 26 Wochen.

Was Sie selbst zahlen

Ab 18 Jahren fällt eine Zuzahlung an: zehn Prozent der täglichen Kosten, mindestens fünf und höchstens zehn Euro pro Tag. Wer von Zuzahlungen befreit ist, zahlt nichts.

Haushaltshilfe über die Pflegekasse

Bei dauerhaftem Unterstützungsbedarf ist die Pflegekasse der richtige Weg. Zwei Leistungen kommen infrage — sie lassen sich kombinieren.

Betreuungskraft räumt in einer Küche auf, ältere Person sitzt am Tisch
Hauswirtschaftliche Unterstützung lässt sich über den Entlastungsbetrag abrechnen. Symbolbild.

Der Entlastungsbetrag — 131 € im Monat

Ab Pflegegrad 1 stehen 131 € monatlich zur Verfügung, ausdrücklich auch für hauswirtschaftliche Unterstützung. Das Geld wird nicht ausgezahlt, sondern gegen Rechnung erstattet.

Wichtig: Der Anbieter muss nach Landesrecht als Angebot zur Unterstützung im Alltag anerkannt sein. Eine privat organisierte Reinigungskraft ohne diese Anerkennung wird nicht erstattet.

Verhinderungspflege — wenn Angehörige entlastet werden

Wer regelmäßig von Angehörigen versorgt wird, kann zusätzlich die Verhinderungspflege nutzen: ab Pflegegrad 2 stehen 3.539 € im Jahr bereit, auch stundenweise. Damit lassen sich deutlich mehr Einsätze abdecken als über den Entlastungsbetrag allein.

Beide Töpfe sind getrennt. Wer sie kombiniert, kommt oft auf mehrere Einsätze pro Woche statt auf einen im Monat — das ist der Unterschied zwischen gelegentlicher Hilfe und verlässlicher Entlastung.

Was eine Haushaltshilfe übernimmt

Zum hauswirtschaftlichen Bereich gehören typischerweise:

  • Reinigen der Wohnung, Staubsaugen, Bad und Küche
  • Wäsche waschen, aufhängen, bügeln
  • Einkaufen und Vorräte auffüllen
  • Kochen und Mahlzeiten vorbereiten
  • Betten beziehen, Müll entsorgen, Blumen gießen
  • Begleitung zu Terminen und Behördengängen

Was nicht dazugehört

Körperbezogene Pflege — Waschen, Ankleiden, Toilettengang — ist keine Haushaltshilfe, sondern Aufgabe eines ambulanten Pflegedienstes. Sie wird über Pflegesachleistungen abgerechnet, nicht über den Entlastungsbetrag.

Auch medizinische Leistungen wie Verbandswechsel oder Medikamentengabe gehören nicht dazu. Sie laufen über die häusliche Krankenpflege nach § 37 SGB V.

So beantragen Sie die Haushaltshilfe

Bei der Krankenkasse

  1. Ärztliche Bescheinigung besorgen — sie muss die Krankheit und die Notwendigkeit der Haushaltshilfe benennen
  2. Antrag bei der Krankenkasse stellen, möglichst vor Beginn der Hilfe
  3. Bewilligung abwarten. Erst danach beauftragen, sonst bleiben Sie im Zweifel auf den Kosten sitzen

Bei der Pflegekasse

  1. Pflegegrad vorhanden? Falls nicht: zuerst beantragen
  2. Anbieter wählen und nach der Anerkennung nach Landesrecht fragen
  3. Leistung beauftragen. Viele Anbieter rechnen direkt mit der Pflegekasse ab — dann gehen Sie nicht in Vorleistung

Bei der Pflegekasse ist keine vorherige Genehmigung nötig, bei der Krankenkasse schon. Das ist der praktisch wichtigste Unterschied im Ablauf.

Bei uns im Tecklenburger Land

Der ausführende Betreuungsdienst hinter Alltag Assistenz, Die Alltagshelfer. Wir für hier. GmbH, ist nach § 72 SGB XI von den Pflegekassen zugelassen und rechnet direkt mit ihnen ab. Welcher Weg in Ihrem Fall der richtige ist, klären wir im Erstgespräch — bevor Kosten entstehen.

Was die Unterstützung zu Hause insgesamt umfasst, steht unter Alltagshilfe. Wo wir tätig sind, zeigt das Einzugsgebiet.

Häufige Fragen

Zahlt die Krankenkasse eine Haushaltshilfe?

Ja, bei schwerer Krankheit oder akuter Verschlimmerung und wenn niemand im Haushalt den Haushalt weiterführen kann. Der Anspruch gilt für längstens vier Wochen, bei einem Kind unter zwölf Jahren oder einem Kind mit Behinderung im Haushalt für bis zu 26 Wochen.

Was kostet die Haushaltshilfe über die Krankenkasse?

Versicherte ab 18 Jahren zahlen zehn Prozent der täglichen Kosten zu, mindestens fünf und höchstens zehn Euro pro Tag. Den Rest übernimmt die Krankenkasse.

Brauche ich einen Pflegegrad für eine Haushaltshilfe?

Für die Leistung der Krankenkasse nicht — sie setzt Krankheit voraus, keinen Pflegegrad. Für die Finanzierung über die Pflegekasse brauchen Sie mindestens Pflegegrad 1, dann steht der Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich zur Verfügung.

Kann ich mir die Haushaltshilfe selbst aussuchen?

Ja. Wichtig ist bei der Finanzierung über die Pflegekasse nur, dass der Anbieter nach Landesrecht als Angebot zur Unterstützung im Alltag anerkannt ist — sonst wird die Rechnung nicht erstattet. Fragen Sie vor der Beauftragung danach.

Übernimmt die Haushaltshilfe auch die Körperpflege?

Nein. Haushaltshilfe umfasst hauswirtschaftliche Tätigkeiten wie Reinigen, Kochen, Wäsche und Einkaufen. Körperbezogene Pflege — Waschen, Ankleiden, Toilettengang — ist Aufgabe eines Pflegedienstes und wird anders abgerechnet.

Können Angehörige die Haushaltshilfe übernehmen und Geld bekommen?

Bei der Krankenkassenleistung können Verwandte bis zum zweiten Grad in der Regel nur Fahrtkosten und Verdienstausfall erstattet bekommen, keine Vergütung. Über den Entlastungsbetrag der Pflegekasse ist eine Erstattung an Angehörige gar nicht möglich — dort werden nur anerkannte Anbieter bezahlt.

Quellen und Stand der Angaben

Die Angaben stützen sich auf diese Quellen:

Welche Anbieter als Angebot zur Unterstützung im Alltag anerkannt sind, regeln die Länder unterschiedlich — für unser Einzugsgebiet also Nordrhein-Westfalen beziehungsweise Niedersachsen für Osnabrück.

Die Leistungsbeträge werden regelmäßig angepasst. Prüfen Sie vor einer Entscheidung mit finanzieller Tragweite den aktuellen Stand bei Ihrer Kranken- oder Pflegekasse.

Dieser Beitrag informiert allgemein und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Über die Bewilligung entscheidet Ihre Kranken- oder Pflegekasse anhand Ihrer konkreten Situation. Stand der Angaben: 28. August 2026.

Die Leistungen werden von Die Alltagshelfer. Wir für hier. GmbH (HOMECARE – die Alltagshelfer) aus Recke erbracht. Alltag Assistenz ist die Vermittlungsplattform — Ihre Anfrage geht direkt an das Team vor Ort, das sich anschließend bei Ihnen meldet.

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Wer die Leistung erbringt

Alltag Assistenz ist eine Vermittlungsplattform und betreibt diese Website. Die Betreuung, Schulbegleitung und Assistenz vor Ort übernimmt Die Alltagshelfer. Wir für hier. GmbH unter dem Namen HOMECARE – die Alltagshelfer mit Sitz in Recke — von den Pflegekassen nach § 72 SGB XI zugelassen. Anfragen über diese Seite werden dorthin weitergeleitet; die Rückmeldung erfolgt durch das Team vor Ort.