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Kosten

Kostenübernahme: Wer zahlt und wie abgerechnet wird

Der ausführende Betreuungsdienst ist nach § 72 SGB XI zugelassen und rechnet direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Sie gehen nicht in Vorleistung.

5 Minuten LesezeitStand:

Kurz gesagt

Die Betreuung wird von Die Alltagshelfer. Wir für hier. GmbH erbracht — einem nach § 72 SGB XI zugelassenen Dienst. Die Abrechnung läuft direkt zwischen dem Dienst und Ihrer Pflegekasse, Sie müssen nichts vorstrecken.

Grundlage ist eine Vergütungsvereinbarung nach § 89 SGB XI mit der Arbeitsgemeinschaft der Pflegekassen in Nordrhein-Westfalen. Privat Versicherte und Beihilfeberechtigte werden ebenfalls versorgt.

Zugelassen heißt: Die Kasse zahlt direkt

Der ausführende Betreuungsdienst ist von den Pflegekassen nach § 72 SGB XI zugelassen. Das ist keine Formalie, sondern der Unterschied zwischen zwei sehr verschiedenen Abläufen:

Zugelassener DienstOhne Zulassung
Abrechnungdirekt mit der PflegekasseSie zahlen und reichen ein
Vorleistungkeineder volle Betrag
Pflegesachleistungen (§ 36)möglichnicht möglich

Fragen Sie jeden Anbieter nach der Zulassung nach § 72 SGB XI. Wer sie hat, sagt es sofort.

Mit diesen Pflegekassen wird abgerechnet

Grundlage ist die Vergütungsvereinbarung nach § 89 SGB XI für ambulante Pflegeleistungen in Nordrhein-Westfalen, geschlossen mit der Arbeitsgemeinschaft der Pflegekassen. Beteiligt sind:

  • AOK Rheinland/Hamburg
  • AOK NordWest
  • AOK Niedersachsen
  • BKK Landesverband NORDWEST und die BKK Pflegekassen in Nordrhein-Westfalen
  • IKK classic
  • KNAPPSCHAFT
  • Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
  • Techniker Krankenkasse
  • BARMER
  • DAK-Gesundheit
  • KKH
  • hkk
  • HEK

Dazu kommt der örtliche Träger der Sozialhilfe. Mit weiteren Kassen besteht ebenfalls Zusammenarbeit — steht Ihre nicht in der Liste, fragen Sie einfach an.

Privat versichert oder beihilfeberechtigt

Auch privat Versicherte und Beihilfeberechtigte werden versorgt. Die Abrechnung läuft dann über Ihre Versicherung beziehungsweise Ihre Beihilfestelle. Was dabei zu beachten ist, klären wir vor dem Start mit Ihnen.

Welche Leistungen infrage kommen

Welcher Topf trägt, hängt davon ab, worum es geht — und ob ein Pflegegrad vorliegt.

AnlassKostenträgerGrundlage
Dauerhafte Unterstützung bei PflegebedürftigkeitPflegekasse§ 36 SGB XI, ab Pflegegrad 2
Pflegende Angehörige fallen ausPflegekasse§ 39 SGB XI, ab Pflegegrad 2
Schwangerschaft, Geburt, KrankheitKrankenkasse§ 38 SGB V, ohne Pflegegrad
Schulbegleitung, Diabetes-AssistenzEingliederungshilfe oder JugendamtSGB IX, § 35a SGB VIII

Die Wege im Einzelnen stehen auf den jeweiligen Seiten: Verhinderungspflege, Haushaltshilfe, Grundpflege und Pflegegrad beantragen.

Den Papierkram müssen Sie nicht allein machen

Der häufigste Grund, warum Menschen Leistungen nicht nutzen, die ihnen zustehen: Der Antrag ist unübersichtlich, und niemand erklärt ihn.

Was das Team übernimmt

  • Anträge aller Art vorbereiten und ausfüllen
  • Rückfragen direkt mit der Kasse klären — telefonisch, für Sie
  • Antrag auf Kombinationsleistung, wenn Pflegegeld und Sachleistung zusammenkommen
  • Begleitung beim Termin des Medizinischen Dienstes, wenn es um eine Höherstufung des Pflegegrades geht
  • Beratungsgespräch nach § 37 Abs. 3 SGB XI, das bei Pflegegeldbezug zweimal im Jahr verpflichtend ist

Sie müssen nicht wissen, welche Leistung die richtige ist. Schildern Sie die Situation — die Zuordnung übernehmen wir.

Quellen und Stand der Angaben

Kassenliste nach der Vergütungsvereinbarung gemäß § 89 SGB XI über die Vergütung ambulanter Pflegeleistungen in Nordrhein-Westfalen, geschlossen zwischen dem Träger des ausführenden Pflegedienstes und der Arbeitsgemeinschaft der Pflegekassen in Nordrhein-Westfalen. Ergänzende Angaben nach Auskunft des Partners vom 15. September 2026.

Ob und in welcher Höhe Leistungen bewilligt werden, entscheidet Ihre Kasse im Einzelfall. Vergütungssätze nennen wir auf dieser Website nicht — sie werden im persönlichen Gespräch besprochen.

Dieser Beitrag informiert allgemein und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Ob und in welcher Höhe Leistungen bewilligt werden, entscheidet Ihre Kranken- oder Pflegekasse.

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Die Leistungen werden von Die Alltagshelfer. Wir für hier. GmbH (HOMECARE – die Alltagshelfer) aus Recke erbracht. Alltag Assistenz ist die Vermittlungsplattform — Ihre Anfrage geht direkt an das Team vor Ort, das sich anschließend bei Ihnen meldet.

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Alltag Assistenz ist eine Vermittlungsplattform und betreibt diese Website. Die Betreuung, Schulbegleitung und Assistenz vor Ort übernimmt Die Alltagshelfer. Wir für hier. GmbH unter dem Namen HOMECARE – die Alltagshelfer mit Sitz in Recke — von den Pflegekassen nach § 72 SGB XI zugelassen. Anfragen über diese Seite werden dorthin weitergeleitet; die Rückmeldung erfolgt durch das Team vor Ort.