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Alltagshilfe

Familienbetreuung, wenn die Eltern ausfallen

Krankenhausaufenthalt, Operation oder schwere Erkrankung — und zu Hause warten Kinder. Die Krankenkasse zahlt in dieser Lage eine Betreuung, die den Alltag weiterführt.

5 Minuten LesezeitStand:

Kurz gesagt

Fällt die Person aus, die den Haushalt führt und die Kinder betreut, besteht Anspruch auf Familienbetreuung nach § 38 SGB V — bei Krankenhausaufenthalt, ambulanter Operation, Reha oder schwerer Erkrankung. Zuständig ist die Krankenkasse.

Übernommen werden Tagesstruktur, Versorgung und Betreuung der Kinder samt Hausaufgaben, Einkauf, Kochen und Haushalt. Der ausführende Dienst setzt bis zu acht Stunden am Tag ein und rechnet direkt mit Ihrer Kasse ab.

Wenn die Person ausfällt, die alles zusammenhält

Ein Krankenhausaufenthalt lässt sich planen, eine plötzliche Erkrankung nicht. In beiden Fällen stellt sich dieselbe Frage: Wer bringt die Kinder zur Schule, wer kocht, wer hält den Alltag zusammen, solange es nicht geht?

Für genau diese Lage gibt es die Familienbetreuung nach § 38 SGB V. Sie greift, wenn die haushaltsführende Person vorübergehend ausfällt und niemand sonst im Haushalt einspringen kann.

Typische Anlässe

  • Krankenhausaufenthalt, geplant oder ungeplant
  • Ambulante Operation mit anschließender Schonung
  • Anschlussheilbehandlung oder Reha
  • Schwere Erkrankung, die die Versorgung der Familie unmöglich macht

Voraussetzung ist ein Kind unter zwölf Jahren im Haushalt oder ein Kind mit Behinderung, das auf Hilfe angewiesen ist — und dass niemand anderes im Haushalt die Aufgaben übernehmen kann.

Was übernommen wird

Der Maßstab ist nicht eine Aufgabenliste, sondern der Alltag: Er soll weiterlaufen, als wäre nichts. Für Kinder ist genau das die eigentliche Entlastung.

BereichWas dazugehört
TagesstrukturFeste Abläufe erhalten, Wege zur Schule und zurück
KinderVersorgung, Hausaufgabenbetreuung, Beschäftigung
VerpflegungEinkaufen, Kochen, Mahlzeiten
HaushaltReinigen, Wäsche, alltägliche Erledigungen
Reihen bunter Buntstifte liegen mit den Spitzen zueinander auf einem Tisch (Symbolbild)
Hausaufgaben, Schulweg, feste Zeiten — für Kinder zählt, dass der Tag bleibt, wie er war.

Der Umfang

Der ausführende Betreuungsdienst setzt bis zu acht Stunden pro Tag ein. Wie viele Stunden Ihre Krankenkasse bewilligt, entscheidet sie anhand der ärztlichen Bescheinigung — die acht Stunden sind die Kapazität des Dienstes, keine gesetzliche Obergrenze.

Der Personalwechsel wird dabei so gering wie möglich gehalten. In einer Ausnahmesituation ist eine vertraute Person für Kinder mehr wert als jede organisatorische Feinheit.

So läuft der Antrag

  1. Ärztliche Bescheinigung. Die behandelnde Praxis oder das Krankenhaus bescheinigt, dass die Haushaltsführung nicht möglich ist — mit Umfang und voraussichtlicher Dauer.
  2. Antrag bei der Krankenkasse. Bescheinigung und Formular gehen an Ihre Kasse. Die Formulare unterscheiden sich je nach Kasse.
  3. Bewilligung. Die Kasse legt Stundenzahl und Dauer fest.
  4. Einsatz. Wir stimmen die Zeiten ab und rechnen direkt mit der Kasse ab.

Bei einem geplanten Eingriff: Fragen Sie an, bevor Sie ins Krankenhaus gehen. Dann steht die Betreuung ab dem ersten Tag.

Um den Papierkram müssen Sie sich nicht allein kümmern. Das Team vor Ort kennt die Formulare, hilft beim Ausfüllen und spricht bei Rückfragen selbst mit der Kasse — gerade dann, wenn Sie im Krankenhaus liegen und sich nicht kümmern können.

Abgrenzung zu anderen Leistungen

Derselbe Paragraf trägt auch die Haushaltshilfe in der Schwangerschaft. Der Unterschied liegt im Anlass, nicht im Verfahren.

Nicht dazu gehört die medizinische Versorgung: keine Behandlungspflege, keine Medikamentengabe, keine Wundversorgung. Wenn das gebraucht wird, ist ein Pflegedienst zuständig — wir sagen Ihnen das im Erstgespräch und verweisen weiter.

Geht es um dauerhafte Unterstützung wegen Pflegebedürftigkeit statt um einen vorübergehenden Ausfall, läuft das über die Pflegekasse. Die Unterschiede stehen auf der Seite zur Haushaltshilfe.

Quellen und Stand der Angaben

Rechtsgrundlage: § 38 SGB V (Haushaltshilfe). Angaben zum Einsatzumfang nach Auskunft des ausführenden Betreuungsdienstes vom 15. September 2026.

Ob und in welchem Umfang Ihre Krankenkasse die Familienbetreuung bewilligt, entscheidet sie im Einzelfall anhand der ärztlichen Bescheinigung.

Dieser Beitrag informiert allgemein und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Ob und in welchem Umfang eine Familienbetreuung bewilligt wird, entscheidet Ihre Krankenkasse.

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Die Leistungen werden von Die Alltagshelfer. Wir für hier. GmbH (HOMECARE – die Alltagshelfer) aus Recke erbracht. Alltag Assistenz ist die Vermittlungsplattform — Ihre Anfrage geht direkt an das Team vor Ort, das sich anschließend bei Ihnen meldet.

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